Widerruf des absoluten Feuerverbots im Freien (inkl. Siedlungsgebiet)
Das absolute Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) sowie das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit» vom 30. Juli 2026 wird widerrufen. Das absolute Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) wird per 26. August 2026,12 Uhr, aufgehoben.
Es gilt nach wie vor ein «Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit» vom 3. Juli 2026.
Zugehörige Objekte
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| Allgemeinverfügung Widerruf absolutes Feuerverbot (PDF, 85 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Widerruf absolutes Feuerverbot |