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Übersicht Politik

Die Organisation der Politischen Gemeinde Herbetswil ist in der Kantonsverfassung, im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung umschrieben. Sie befasst sich mit allen in der Gesetzgebung umschriebenen örtlichen Angelegenheiten. Ihre Organe sind die Gemeindeversammlung, der Gemeinderat sowie die Kommissionen.

Die Gemeindeversammlung (Legislative)

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde Herbetswil. Jährlich finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt. Das Hauptgeschäft der Frühjahrsgemeindeversammlung bildet die Verabschiedung der Jahresrechnung, während bei der Herbstgemeindeversammlung über den Voranschlag und den Gemeindesteuerfuss des kommenden Jahres entschieden wird. Die Gemeindeversammlung findet im Saal des Mehrzweckgebäudes statt und wird durch den Gemeindepräsidenten geleitet.
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Herbetswil wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche mindestens 18 Jahre alt sind.

Der Gemeinderat (Exekutive)

Der Gemeinderat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Politischen Gemeinde. Er besteht aus sechs Mitgliedern, die auf 4 Jahre gewählt werden. Gearbeitet wird im Ressortsystem. Die Gemeinderäte erfüllen ihre Aufgaben im Nebenamt. Der Rat ist insbesondere zuständig für den Vollzug der ihm durch das übergeordnete Recht übertragenen Aufgaben sowie für die Vertretung der Gemeinde nach aussen. Er setzt die Gemeindebeschlüsse um und besorgt sämtliche Gemeindeangelegenheiten, soweit diese nicht ausdrücklich einem anderen Organ der Gemeinde übertragen sind.

Der gemeinderätliche Geschäftsbereich gliedert sich in folgende Ressorts: Finanzen und Planung / Soziales, Vereine und Kultur / Bildung / Werke / Bau und öffentliche Bauten / öffentliche Sicherheit und Infrastruktur. Dem Gemeinderat steht der Gemeindepräsident vor. Die Zuteilung der einzelnen Ressorts und welche Sachgebiete dazu gehören, entnehmen Sie unter der Rubrik Kommissionen.