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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie wird gebildet aus allen stimmberechtigten Personen der Gemeinde. Die Stimmberechtigten werden jährlich mindestens 2 Mal (Rechnungs- und Budget-Gemeindeversammlung) zu Gemeindeversammlungen eingeladen; diese sind öffentlich.

Ort

Saal Mehrzweckgebäude
Rickenbachstrasse 288
4715 Herbetswil

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung ist in allen Angelegenheiten zuständig, die nicht durch Gesetz, Verordnung, Gemeindeordnung oder Gemeindebeschlüsse einem andern Gemeindeorgan übertragen sind. Sie entscheidet unter anderem über

- das Budget und somit u.a. auch den Steuerfuss (Steuerbezug juristische und natürliche Personen)
- die Jahresrechnung
- Investitionen ab Fr. 30'000
- Erlass und Änderung der Gemeindeordnung sowie der übrigen rechtsetzenden Gemeindereglemente

Kompetenzen

Die Kompetenzen (Befugnisse) der Gemeindeversammlung sind in dem § 15 der Gemeindeordnung und § 50 und § 56 des Gemeindegesetzes geregelt.

Voraussetzungen

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich.
An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Herbetswil wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche mindestens 18. Jahre alt sind.

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