Widerruf Feuerverbot Kanton Solothurn
Kanton Solothurn: Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet aufgehoben.
Aufgrund der flächendeckenden Niederschläge sowie den sinkenden Temperaturen der letzten Tage wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn auf die Gefahrenstufe 3 (erheblich) zurückgestuft. Die zuständigen Behörden haben deshalb beschlossen, das seit dem 3. Juli 2026 gültige Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern und das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Zugehörige Objekte
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| 2026-09-11 Kanton Solothurn Feuerverbot Stufe 4 wird aufgehoben (PDF, 102 kB) | Download | 0 | 2026-09-11 Kanton Solothurn Feuerverbot Stufe 4 wird aufgehoben |